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Beratungsgespräch zur gesundheitlichen Versorgungsplanung Selbstbestimmung - auch in der letzten Lebensphase

Was bedeutet Vorsorgeplanung eigentlich?

Damit ist die Vorsorge für die letzte Lebensphase gemeint. Habe ich geplant wer Entscheidungen für mich trifft, wenn ich es nicht mehr kann? Habe ich mich selbst damit auseinandergesetzt, wie viel medizinische Versorgung ich möchte, wenn mein Zustand kritisch oder sogar lebensbedrohlich ist? Habe ich mir jemals Gedanken gemacht, wie ich mir meinen eigenen Sterbeprozess vorstelle?

Warum wird diese Beratung angeboten?

Laut §132g SGB V hat jeder Bewohner und jede Bewohnerin einer vollstationären Pflegeeinrichtung Anspruch auf diese Gespräche. Auch wenn die Auseinandersetzung mit diesem Thema zunächst sicher keine Freude bereitet, kann es das Handeln für Pflegende, Ärzte und Ärztinnen und auch für Angehörige deutlich erleichtern. Und der/ die Betroffene kann sich sicher sein, dass eigene Wünsche berücksichtigt werden.

Muss ich mich auf diese Gespräche vorbereiten oder muss ich mich davor fürchten?

Nein, die Vorbereitungen für dieses Gespräch trifft die GVP-Beraterin. Es soll ein ganz ungezwungenes und entspanntes Gespräch in angenehmer Atmosphäre werden. Auf Wunsch werden Angehörige oder andere nahestehende Personen hinzugezogen. Niemand muss sich vor diesem Gespräch fürchten. Ziel ist es, das Gespräch mit einem positiven Gefühl zu beenden.

Habe ich nur Anspruch auf ein einziges Gespräch? Oder muss ich mich jetzt immer wieder mit dem Thema befassen?

Bei diesem Beratungsgespräch handelt es sich um ein Angebot, niemand muss dieses Angebot annehmen, aber jeder/jede hat die Möglichkeit dazu. Das Gespräch erfolgt so häufig, wie Sie das Bedürfnis danach haben. Oft haben Betroffene bereits nach 1-2 Terminen das Gefühl eine gute Vorsorge getroffen zu haben.

Pflegeentgelt ab 01. Juni 2024 im 4 jahreszeiten

        4 Jahreszeiten          
PG Pflege Unterk. Verpfl. Invest tägl. Eigenanteil Kasse
1           15% ab sofort 30% ab 13. Monat 50% ab 25. Monat 75% ab 37. Monat  
2 70,86 € 17,55 € 6,32 € 27,84 € 122,57 € 2.750,80 € 2.542,95 € 2.265,82 € 1.918,42 € 770,00 €
3 87,04 € 17,55 € 6,32 € 27,84 € 138,75 € 2.750,80 € 2.542,95 € 2.265,82 € 1.918,42 € 1.262,00 €
4 103,90 € 17,55 € 6,32 € 27,84 € 155,61 € 2.750,80 € 2.542,95 € 2.265,82 € 1.918,42 € 1.775,00 €
5 111,46 € 17,55 € 6,32 € 27,84 € 163,17 € 2.750,80 € 2.542,95 € 2.265,82 € 1.918,42 € 2.005,00 €

Pflegeentgelt ab 01. Juni 2024 im Regenbogen

        Regenbogen          
PG Pflege Unterk. Verpfl. Invest tägl. Eigenanteil Kasse
1           15% ab sofort 30% ab 13. Monat 50% ab 25. Monat 75% ab 37. Monat  
2 71,38 € 17,55 € 6,40 € 29,34 € 124,67 € 2.823,94 € 2.611,68 € 2.328,62 € 1.974,89 € 770,00 €
3 88,01 € 17,55 € 6,40 € 29,34 € 141,30 € 2.823,94 € 2.611,68 €  2.328,62 €  1.974,89 € 1.262,00 €
4 104,87 € 17,55 € 6,40 € 29,34 €  158,16 € 2.823,94 € 2.611,68 €  2.328,62 €  1.974,89 € 1.775,00 €
5 112,43 € 17,55 € 6,40 € 29,34 € 165,72 € 2.823,94 € 2.611,68 €  2.328,62 €  1.974,89 € 2.005,00 €

Differenzen im Eigenanteil werden von den Pflegekassen übernommen

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